Aktuelle Richtlinien für Präsenzunterricht

(gültig für den Live-Unterricht im Studio ab dem 24. November 2021)

2Gplus (2G+) = geimpft oder genesen – und zusätzlich getestet

Ab heute 24.11.2021 gilt für unsere Präsenz Kurse im Studio 2G plus, für Besucher und für uns als Anbieter. 2G plus steht für geimpft oder genesen sowie zusätzlich negativ getestet. Eine Booster-Impfung ersetzt bei 2G plus einen Corona-Test. Wir sind als Anbieter zur Überprüfung der vorzulegenden Impf-, Genesenen- und Testnachweise verpflichtet.

Folgende ungeimpfte / nichtgenesene Personen können zugelassen werden:
Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können und dies vor Ort durch Vorlage eines schriftlichen ärztlichen Zeugnisses im Original nachweisen, und die einen negativen PCR-Testnachweis vorlegen.

1 Generelle Sicherheits- und Hygieneregeln

a) Ausgeschlossen vom Training sind:
– Personen mit nachgewiesener SARS-CoV-2-Infektion,
– Personen mit Kontakt zu COVID­19­Fällen in den letzten 14 Tagen
– Personen, die einer Quarantänemaßnahme unterliegen,
– Personen mit unspezifischen Allgemeinsymptomen und respiratorischen Symptomen jeder Schwere (wie z. B. Atemnot, Husten, Schnupfen) oder für eine Infektion mit SARS-CoV-2 spezifischen Symptomen (Verlust des Geruchs- oder Geschmacksinnes)
– aktuell nicht zugelassen zu Präsenz Kursen sind Ungeimpfte / Nichtgenesene.

b) Das Mindestabstandsgebot von 1,5 m ist im In- und Outdoortrainingsbereich, einschließlich Sanitäranlagen, sowie beim Betreten und Verlassen des Studios zu beachten. Dies gilt nicht für Personen, die nach den geltenden Regelungen im Verhältnis zueinander von den Kontaktbeschränkungen befreit sind.

c) Grundsätzlich muss eine FFP2-Maske getragen wetden, ausgenommen beim Training oder z. B. beim Duschen. Für das Trainerteam gilt eine Pflicht zum Tragen einer medizinischen Gesichtsmaske.

d) Bitte achte auf die regelmäßige Händehygiene. Wir stellen ausreichend Waschgelegenheiten, Flüssigseife, Einmalhandtücher bereit.

e) Haartrockner dürfen nur benutzt werden, unter Berücksichtigung des Mindestabstandsgebotes. Die Griffe der Haartrockner werden regelmäßig desinfiziert.

f) Die Umkleidekabinen dürfen unter Einhaltung des Mindestabstands genutzt werden.

g) Wir achten auf eine regelmäßige und ausreichende Lüftung über (Außen-)Frischluft.

h) Für Gegenstände, die von verschiedenen Personen berührt werden oder die besonders häufig berührt werden, haben wir eine erhöhte Reinigungsfrequenz

i) Die maximale Teilnehmeranzahl ist auf 8 Personen begrenzt, Outdoor vorerst ebenso 8 Personen. Bellicon ist auf 5 Personen begrenzt.

j) Die Übungsplätze werden zugewiesen.

k) Wir üben ausschließlich kontaktfrei.

2 Vor Betreten und beim Verlassen des Studios

a) Bitte informiere Dich über die Ausschlusskriterien (z. B. durch Aushang).

b) Beim Betreten oder/und Verlassen des Studios ist das Mindestabstandsgebot einzuhalten, um Ansammlungen zu vermeiden.

c) Beim Betreten des Studios ist grundsätzlich eine FFP2-Maske zu tragen und die Hände sind mit Seife und fließendem Wasser zu reinigen, bzw. direkt am Eingang zu desinfizieren.

d) Um eine Kontaktpersonenermittlung im Falle eines nachträglich identifizierten COVID-19-Falles unter Teilnehmern oder Personal zu ermöglichen, vervollständige Deine Kontaktdaten im Eversportsprofil.

e) Am Trainingsplatz darf die Maske abgesetzt werden

3 Testnachweis

Aktuell ist zusätzlich zum Impf-, Genesenennachweise ein negativer Testnachweis erforderlich. Menschen mit einer Booster-Impfung sind von der Testpflicht befreit.

Hier gelten folgende Richtlinien:
a) PCR-Test: Vor dem Besuch des Trainings ist einem Studiomitarbeiter eine Bescheinigung vorzulegen. Der PCR-Test darf höchstens 48 Stunden vor Beginn des Trainings vorgenommen worden sein.

b) Antigen-Schnelltests von einer medizinischen Fachkraft oder vergleichbaren, hierfür geschulten Personen. (Testzentren, Arzt, Apotheke) Vor dem Besuch des Trainings ist einem Mitarbeiter des Studios, eine Bescheinigung vorzulegen. Der Schnelltest muss höchstens 24 Stunden vor Beginn des Kurses vorgenommen worden sein.

c) Antigen-Schnelltests zur Eigenanwendung („Selbsttests“) müssen vor Ort unter Aufsicht eines Studiomitarbeiters durchgeführt werden. Zeigt ein Selbsttest ein positives Ergebnis an, wird der betroffenen Person kein Zutritt gewährt.

Als geimpft gelten Personen, die vollständig gegen COVID-19 geimpft sind, über einen Impfnachweis verfügen und bei denen seit der abschließenden Impfung mindestens 14 Tage vergangen sind.

Als genesen gelten Personen, die über einen Nachweis hinsichtlich des Vorliegens einer vorherigen Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 verfügen. Die zugrundeliegende Testung mittels PCR-Verfahren muss mindestens 28 Tage, höchstens aber sechs Monate zurückliegen.

Sowohl genesene als auch geimpfte Personen dürfen keine typischen Symptome einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 aufweisen. Bei ihnen darf zudem keine aktuelle Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 nachgewiesen sein.

4 Im Trainingsbereich und während des Trainings

a) Am Trainingsplatz und während des Trainings darf die Maske abgesetzt werden.

b) Außerhalb des Trainingsplatzes, insbesondere beim Zurückstellen von Trainingsgeräten, sowie in Sanitärbereichen und beim Verlassen des Studios ist die FFP2-Maske grundsätzlich zu tragen.

c) Alle Geräte, Kleingeräte und Matten werden gründlich nach jeder Einheit (15 min. Pause zwischen jedem Kurs) gereinigt und der Raum wird ausreichende gelüftet (Außen-/Frischluft).

5 Datenerfassung

Der Teilnehmer ist mit der Buchung eines Termins über unser Eversports-Portal registriert. Die Kontaktdaten im Eversportsprofil sind vom Teilnehmer zu vervollständigen, um im Falle eines nachträglich indentifizierten COVID-19-Falles unter den Teilnehmern oder dem Personal die Kontaktpersonen zu ermitteln.

Personen, die sich nicht an die Regeln halten, dürfen wir keinen Eintritt in das Studio gewähren.

Herzlichen Dank für Deine Mithilfe.
Dein CPY Team